TPD2 Wiki: E-Zigaretten Gesetz - erklärt von VAPSTORE®
Auf dieser Informationsseite rund um das TPD-Gesetz möchten wir euch stets auf dem Laufenden halten, welche Richtlinien rund ums Dampfen zu beachten sind und welche Auswirkungen es auf die Produkte in unserem E-Zigarette Online-Shop hat.
Umsetzung in Deutschland: Was kommt auf die E-Zigarette zu?
Gerade in letzter Zeit kann man äußerst oft die Abkürzung TPD in Verbindung mit Gesetzesänderungen, Verboten und panischen Kommentaren entdecken. Hinter der TPD Abkürzung stecken die Worte Tabak-Produktrichtlinie, eine Gesetzgebung der EU.
Viele E-Zigaretten Händler haben ihr Liquid-Sortiment mit Füllmengen über 10ml im TPD-Sale verkauft, um vor dem 20.Mai 2017 sämtliche ab dem Stichtag verbotene Produkte auf legale Weise aus den Lägern zu bekommen. Fälschlicherweise wurde in diesem Zusammenhang auch über ein generelles E-Zigarette Verbot in Zusammenhang mit der TPD 2017 spekuliert, was allerdings weder der Wahrheit entsprach, noch in irgendeiner Form bestätigt wurde. E-Zigaretten sind in Deutschland erlaubt, auch mit Einführung der TPD2-Norm.
TPD2 Auswirkungen für Selbstmischer
Einer enormen Beliebtheit in der Dampferszene erfreut sich derzeit das eigene Kreieren und Mischen von Verdampferflüssigkeiten. Doch auch die hierbei benötigten Zutaten fallen unter die neuen TPD2 Regularien in Deutschland. TPD2 Basen dürfen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur noch höchstens 10ml enthalten, sofern sie mit Nikotin versetzt sind. Die eigentliche Dosierung des Nikotins, sofern enthalten, darf laut der TPD2 nur noch 20mg/ml betragen. Für nikotinfreie Basen gilt nach wie vor kein maximales Füllvolumen. Aufgrund des nicht enthaltenen Nikotins gilt, dass von der TPD2 Aromen nicht betroffen sind.
TPD2 Gesetz für Verdampferköpfe
Bislang gibt es in Deutschland noch keine festgelegte Höchstgrenze für das Füllvolumen von E-Zigaretten Verdampferköpfen. Lediglich in England ist mittlerweile die maximale Füllmenge auf 2ml per Gesetz begrenzt. Es bleibt abzuwarten, ob dies eines Tages auch in Deutschland ähnlich umgesetzt werden könnte und nur noch TPD2 Verdampfer verkauft werden dürfen.
TPD2 Anmeldung neuer Produkte
Per TPD2 Gesetz müssen außerdem sämtliche neue E-Zigaretten ganze 6 Monate vor dem Verkaufsstart bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Nach eingehender Prüfung sämtlicher eingereichter Unterlagen kann das Produkt dann zum entsprechenden Stichtag legal verkauft werden. Wir tragen stets in der obigen Übersicht die jeweiligen Termine für Dich ein, somit bist Du jederzeit auf dem Laufenden, wann Dein Objekt der Begierde bei uns erhältlich ist.
Sicherer Dampfen
Wenn auf den ersten Eindruck die Tabakproduktrichtlinie vielleicht negativ auffällt, gehen auch einige wichtige Sicherheitsaspekte mit einher. Mit Inkrafttreten ist beispielsweise ein Sicherheitsverschluss mit Kindersicherung für Liquids und Aromen vorgeschrieben, um Kinder und Haustiere vor unsachgemäßem Gebrauch zu schützen und Nachfüllflaschen vor dem Auslaufen zu schützen. Des Weiteren muss der Reinheitsgrad von Liquids explizit nachgewiesen werden, was es Billig-Mischern aus dem Ausland schwer machen soll. Außerdem muss auf einem Beiblatt bei jedem Produkt ein Nachweis der verwendeten Inhaltsstoffe mit toxikologischen Untersuchungen beigepackt werden. Leider ist laut TPD2-Norm jegliche Werbung für E-Zigaretten und Liquids verboten.
Eindeutig gehört durch die TPD dampfen längst nicht der Vergangenheit an, sondern wurde einzig ein wenig angepasst. E-Zigaretten sind weiterhin legal und verzaubern uns jeden Tag aufs Neue mit ihren gigantischen Dampfwolken und einzigartigen, vielfältigen Geschmäckern.