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Cannabis 2017 – Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

VAPSTORE ® Team - 24.11.2016 11:37

Seit dem Jahr 2011 ist es möglich, in Deutschland Cannabisblüten vom Arzt verschrieben zu bekommen. Im Mai 2016 veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel, kurz BfArM, eine interessante Stellungnahme. Cannabisblüten sollen ab 2017 über ein normales Kassenrezept aus der Apotheke zu beziehen sein. Bisher können Cannabisblüten nur mit einer aufwendigen Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle legal aus der Apotheke bezogen werden. Um solch eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, muss man aber erst einmal einen Arzt finden, der bereit ist, diesen Papierkrieg und Zeitaufwand zu investieren. Bevor jetzt alle gleich zum Hausarzt rennen, um sich ein Rezept zu holen, muss ich noch über das Kleingedruckte aufklären.

Laut der Stellungnahme des BfArM soll dieser Zwischenschritt über eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle wegfallen. Um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, muss der Arzt alle bekannten Medikamente und Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft haben und schriftlich festhalten, warum der Patient all diese Medikamente nicht nehmen kann. Nur in solch einem Fall erteilt das BfArM vielleicht eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Blüten aus der Apotheke. Der behandelnde Arzt kann dann ab 2017 ganz einfach Cannabisblüten auf ein privates Betäubungsmittelrezept ausstellen. Nur wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll, wird es wieder ein bisschen haarig.

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Ab in die Apotheke? So einfach wird es doch nicht

Der Patient muss alle für seine Erkrankung zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft haben, bevor die Krankenkasse die Kosten für die Cannabisblüten aus der Apotheke übernimmt. Die Vorgehensweise ist verständlich, aber auch sehr fragwürdig, da das in einigen Fällen bedeuten würde, über 100 verschiedene Arzneimittel ausprobieren zu müssen, was für schwerkranke Patienten eine zusätzliche gesundheitliche Belastung darstellen würde. Außerdem müssen Patienten, die ihre Medizin von der Krankenkasse bezahlt haben wollen, an einer Studie teilnehmen, die die Wirkungsweise von Cannabis als Medizin erforschen soll. So wichtig weitere Studien zu Cannabis sind, da die letzten Jahrzehnte in diesem Bereich nicht viel passiert ist, ist dies trotzdem eine Zumutung für Patienten und Ärzte. Sensible (anonymisierte) Patientendaten wie Behandlungsverlauf, Nebenwirkungen, Dosis, Konsumform, usw. werden an Behörden zur Auswertung weitergereicht.

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Sortenvielfalt und Verfügbarkeit – Super Lemon Haze ist gerade aus

Um der steigenden Nachfrage nach Cannabisblüten aus der Apotheke gerecht zu werden, hat die Bundesregierung entschieden, eine Cannabisagentur einzurichten, welche den Anbau von medizinischem Cannabis und den Verkauf an Apotheken regulieren soll. Bis solche Vorhaben einmal in die Realität umgesetzt werden, kann erfahrungsgemäß noch etwas Zeit vergehen. Zur Überbrückung und zur Ergänzung der bisher erhältlichen Sorten aus den Niederlanden wird jetzt auch Cannabis aus Kanada importiert. Die vier Sorten „Nordle“, „Ghost Train Haze“, „CBD Skunk Haze“ und „Super Lemon Haze“ werden im Auftrag der kanadischen Regierung angebaut und seit Ende August 2016 auch an deutsche Apotheken geliefert.

Die Sortenauswahl ist für Patienten in Deutschland jetzt auf die drei niederländischen und die vier kanadischen Sorten begrenzt. Zum Vergleich, in Kanada können Patienten aus über 200 Sorten wählen. Da jede Sorte unterschiedlich auf bestimmte Krankheiten anspricht, ist das also keine Frage des Komforts, sondern eine Frage der optimalen Behandlung. Erstmal gibt es in Deutschland aber noch grundsätzlichere Probleme zu lösen. Denn, ob der Patient dann in der Apotheke mit seinem Rezept auch Cannabis erwerben kann, ist nach wie vor nicht sicher. Oft genug kommt es vor, dass der Patient wegen Lieferschwierigkeiten überhaupt keine Blüten aus der Apotheke erhält. Ob sich das mit der Gesetzesreform 2017 ändert, wird sich zeigen.


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