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Vaporizer - bald von der Krankenkasse bezahlt?

VAPSTORE ® Team - 20.03.2017 17:16

Von einem früher durch wenige Vaporizer Shops vertriebenen Nischenprodukt, ist aus einem Vaporizer mittlerweile ein wichtiger Produktzweig im Segment der alternativen Medizin geworden. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten sind mit den Geräten gegeben. Da sie für zahlreiche Erkrankungen in den Atemwegen hilfreich sein können, können Vaporizer heutzutage von Ärzten zur Behandlung von Allergien oder Asthma verschrieben und gegebenenfalls sogar von der Krankenkasse bezahlt werden.

Vaporizer bieten ein breites Anwendungsspektrum

Vaporizer dienen der Verdampfung von Wirkstoffen. Das können natürliche Kräuter oder daraus gewonnen Konzentrate sein. Entgegen handelsüblichen Inhalatoren, die lediglich die Lösung einer Substanz verdampfen, wird bei einem Vaporizer ausschließlich der wirkstoffhaltige Teil des jeweiligen Ausgangsmaterials direkt verdampft.

Anwendungen von Vaporizern mit Kräutern

Die getrockneten Kräuter werden so stark erhitzt, dass deren Wirkstoffe gewonnen und mittels einem aromatischen Dampf in eine inhalationsfähige Form gebracht werden. Das in den Verdampfer gegebene Material wird also nicht verbrannt, weshalb auch kein Rauch entsteht. Der beim Erhitzen entstandene Dampf mag zwar aussehen wie allgemein bekannter Rauch, er soll jedoch keine der giftigen Stoffe, die beim Rauchen die Gesundheit gefährden, enthalten.

Medizinische Anwendung von Vaporizer

In der Homöopathie werden traditionell Heilkräuter zur Behandlung gewisser Erkrankungen verwendet. Da mit einem Vaporizer die Wirkstoffe direkt von der Lunge aufgenommen werden, soll die heilende Wirkung äußerst schnell eintreten und ist auch für den Patienten rasch spürbar im Gegensatz zur Verabreichung durch Tabletten, Spritzen oder Tees.
In diesen Anwendungsarten müssen Wirkstoffe erst über die Blutbahnen oder die Magenschleimhaut vom Körper aufgenommen werden.

Phyto-Therapie mit Vaporizern

Die Linderung von Krankheitssymptomen durch das Einatmen von Wirkstoffen aus Heilpflanzen ist wissenschaftlich erwiesen, diese werden bei der Phyto-Therapie direkt aus der jeweiligen Pflanze gewonnen. Diese Form der Therapie ist deutlich sparsamer und effektiver als die Aromatherapie, dort muss man zunächst entsprechende Öle herstellen. Bei der Phyto-Therapie gilt es einzig zu beachten, dass jeder einzelne Wirkstoff einen bestimmten Siedepunkt hat, bei dem er seine optimale Wirkung erzielt. 

VAPORISIEREN VON KRÄUTERN

Nicht alle zum Rauchen erhältlichen Kräuter können auch vaporisiert werden. Daher muss man unbedingt darauf achten, welche der Räucherwaren und Kräuter geeignet sind, um vom menschlichen Körper aufgenommen zu werden.

Verdampfer-tauglich sind sämtliche Kräuter, die für die Zubereitung von Tee absolut unbedenklich sind. Hier sollte auf die Natürlichkeit geachtet werden, bestenfalls aus biologischem Anbau und auf jeden Fall frei von synthetischen Zusätzen. Auch beim Vaporisieren von Kräutern muss der jeweilige Siedepunkt der Pflanzen beachtet werden, wo eine optimale Wirkung entfaltet wird.

Ätherische Öle

Die heilende Wirkung von Pflanzendüften ist bereits seit Jahrhunderten bekannt und findet bis heute in der alternativen Medizin großen Anklang. Meist werden einige Tropfen eines Öls in eine Schale Wasser hineingeträufelt und dann mit einer Kerze oder zur räumlichen Anwendung auf der Heizung erhitzt. Diese Öle können verwendet werden für die Therapie von Geist, Seele und Körper.

Weitaus effektiver ist diese Therapie mit Verwendung eines Vaporizers. Die ätherischen Öle werden, wie oben bereits erläutert, direkt verdampft und können frisch verdampft eingeatmet werden. Die Wirkstoffe gelangen dann durch die Lunge und die Schleimhäute direkt in den Blutkreislauf. Die Sinneszellen in der Nase geben die Reize direkt an das Gehirn weiter, wo die ätherischen Öle Einfluss auf das Immunsystem, Gefühle und die Hormonproduktion nehmen. Auch bei den ätherischen Ölen muss darauf geachtet werden, ob sie zur Aromatherapie geeignet sind. Es sollten nur natürliche Öle verwendet werden ohne synthetische Zusätze.

Tabu-Thema: Vaporizer, Cannabis und die Krankenkassen

In den meisten Fällen werden Vaporizer für medizinische Zwecke genutzt, um Heilkräuter, Öle und Blüten zu verdampfen. Verdampfer werden immer öfter dazu verwendet, um medizinisches Cannabis zur Schmerztherapie zu konsumieren. Der entscheidende Vorteil ist, dass beim Vaporisieren kein Schaden an der Lunge entstehen soll, wie sonst beim Rauchen. Man spricht deshalb auch oft von der gesundesten Art des Cannabis-Konsums. Des Weiteren ist die Dosierung eines Wirkstoffes, so auch Cannabis, sehr einfach zu bewerkstelligen. Da ausschließlich fein geriebenes Material vaporisiert werden kann, wird für Cannabis ein so genannter Grinderzum Zermahlen verwendet. Bei der durch die Apotheke auferlegten Befüllung sollte darauf geachtet werden, das Cannabis nicht zu fest einpressen, damit der Luftzug nicht blockiert wird und dadurch keine Verdampfung mehr gewährleistet ist. Ein weiteres Plus ist die weitaus höhere Effektivität des Dampfens im Gegensatz zum klassischen Rauchen. Man kann dampfen, bis sich der Inhalt bräunlich verfärbt. Aus den Überresten des Cannabis kann dann Cannabis-Butter hergestellt werden, da im restlichen Pflanzenmaterial noch geringe Mengen psychoaktiver Substanzen enthalten ist.

Wer im Zuge seiner offiziell genehmigten Schmerztherapie gerne unauffällig Cannabis konsumieren möchte, ist ebenfalls mit einem tragbaren Verdampfer gut bedient, da beim Verdampfen kaum Geruch entsteht und durch die geringe Größe der meisten Geräte ein solches Modell in die Handfläche passt. Beim Kauf ausschließlich für den Konsum von Cannabis sollte auf die Verdampfungstemperatur des Geräts geachtet werden. Die ideale Temperatur für Cannabis liegt zwischen 185 und 210°C. Dies ist allerdings nur ein grober Richtwert, die von persönlichem Geschmack abhängt.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Aktueller Stand der Dinge ist, dass zwar einige Krankenkassen die Kosten für einen Vaporizer für medizinische Zwecke freiwillig übernommen, das jedoch noch nicht gesetzlich verpflichtend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage noch ändert und welche Auswirkungen dies auf unsere Krankenkassen, Apotheken und Ärzte haben wird.


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