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TPD2 – sinnvoll oder eine krumme Gurke der EU?

VAPSTORE ® Team - 10.11.2016 09:43

Die EU bestimmt ja gerne, wie krumm Bananen oder Gurken sein dürfen und mischt sich auch sonst gefühlt überall ein. Jetzt macht sie auch vor den E-Zigaretten nicht halt.

Die von vielen gefürchtete Richtlinie zur Regulierung von Tabakerzeugnissen, auch als TPD2 bekannt, ist seit Mai 2016 in der EU eigentlich schon geltendes Recht. Da Deutschland mit der Umsetzung von neuen Gesetzen immer ein bisschen länger braucht, wurde unserem Land eine Übergangsfrist bis zum 20.05.2017 von der EU eingeräumt. Das bedeutet, dass bis dahin alle bestehenden Produkte die nicht TPD2-konform sind, abverkauft werden müssen.

Doch worum geht es hier eigentlich? Das TPD2-Gesetz beinhaltet neue Richtlinien für Tabakerzeugnisse, welche den Nikotingehalt regulieren, die Abgabe an Jugendliche unter 18 unterbinden und die Werbung einschränken sollen. Von einem schlichten Verbot kann also nicht im Entferntesten gesprochen werden.

TDP2 - Regulierung von Tabakerzeugnissen

Das TPD2 zum Beispiel sieht eine durchaus sinnvolle Obergrenze von maximal 20 mg Nikotin pro Milliliter in Liquids vor. Frei verkäufliche Liquids werden auf ein Fassungsvermögen von 10 ml beschränkt und müssen mit Warnhinweisen zu den Risiken von Nikotin beschriftet sein sowie einen Beipackzettel enthalten. Bei Einwegkartuschen gibt es dann eine Obergrenze von 2 ml Fassungsvermögen. Außerdem dürfen Zusatzstoffe wie Vitamine, Stimulanzien oder bestimmte Farbstoffe dem Liquid nicht mehr beigemischt werden.

Grundsätzlich ist dabei der Gedanke, dass die Reinheit und Sicherheit der Liquids erhöht und für den Konsumenten gewährleistet werden soll. Liquid-Fläschchen müssen darüber hinaus mit einem kindersicheren Verschluss ausgestattet sein – darüber wird sich vermutlich kaum jemand ärgern – und bruch- sowie auslaufsicher sein. Die Werbung im öffentlichen Raum wird ähnlich wie bei klassischen Tabakprodukten eingeschränkt.

Was bedeutet das alles für den volljährigen Dampfer?

Das TPD2 sieht neben den oben erwähnten Einschränkungen auch ein Verbot von Verkäufen an Jugendliche unter 18 vor, da das Jugendschutzgesetz E-Zigaretten bisher nicht einschließt. Ein allgemeines Dampfverbot im öffentlichen Raum wird durch die Richtlinie zur Regulierung von Tabakerzeugnissen nicht kommen. Letztendlich entscheiden die Landesregierungen und Kommunen selbst, ob sie das Dampfen z. B. in öffentlichen Gebäuden oder auf Spielplätzen verbieten wollen.

Für den einfachen Konsumenten wird sich also nicht viel ändern. Das TPD2 sieht keine Einschränkungen bei Liquidaromen vor, gibt aber den einzelnen Regierungen der Mitgliedsländer die Möglichkeit, dies selbst zu bestimmen. Mit einer erhöhten Besteuerung ist vorerst auch nicht zu rechnen. Die Liquids werden also grundsätzlich nicht teurer. Wir sind gespannt, ob den Brüsseler Damen und Herren nicht auch noch hier eine Steuer einfallen wird.

TDP2 - Regulierung von Tabakerzeugnissen

In den vergangenen Monaten wurde viel Panik um das Thema TDP2 gemacht. Letztendlich enthält es aber sinnvolle Richtlinien, die den Konsumenten nicht wesentlich einschränken, sondern diesem unterm Strich mehr Sicherheit geben. Ein solcher Eingriff der EU bleibt aber nicht für alle ohne Folgen. Kleine Liquidhersteller müssen ihre Produktion gemäß den Richtlinien umstellen, was für manche von ihnen auch ernste wirtschaftliche Konsequenzen haben kann. Auch könnte man TDP2 als Anfang einer Regulierungswelle betrachten, die noch ganz unangenehme Seiten zeigen könnte.

Wehret den Anfängen? Generell profitiert der normale Nutzer durch die höheren Anforderungen an Sicherheit und Qualität. Was meint Ihr? Hinterlasst uns gerne einen Kommentar mit Eurer Meinung zu diesem Thema.


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